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OLG Hamm Beschluss vom 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91

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Verfahrensgang

AG Lünen (Aktenzeichen 11 C 364/89)

LG Dortmund (Aktenzeichen 4 S 129/90)

 

Tenor

Bezieht der Vermieter den Kostenaufwand für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung dergestalt in ein Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG ein, daß er Anhebung der Miete auf die Vergleichsmiete nach dem Standard der durch die Modernisierung verbesserten Wohnung verlangt, so sind die an sich materiell-rechtlich nach § 3 MHG umlagefähigen Modernisierungskosten bei der Berechnung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG auszuklammern.

 

Tatbestand

I.

Die Klägerin hat der Beklagten Wohnraum vermietet. Diese zahlt für den preisfreien Wohnraum seit 1980 eine Grundmiete von 228,48 DM monatlich. Ende 1988 ließ die Klägerin in der Mietwohnung, die bis dahin mit einem Kohleofen beheizt wurde, eine Gas-Etagenheizung installieren. Nunmehr verlangt die Klägerin gestützt auf § 2 MHG von der Beklagten Zustimmung zur Anhebung der Grundmiete auf 375,10 DM monatlich (ortsübliche Vergleichsmiete nach dem verbesserten Standard für Wohnungen mit Sammelheizung und Bad). Die Klägerin hält trotz der begehrten Anhebung der Miete um 64,17 % die Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG für nicht überschritten: Bei der Ermittlung jener Obergrenze für Mietzinserhöhungen nach § 2 MHG sei vorliegend nämlich nur der um den an sich nach § 3 MHG zulässigen Modernisierungszuschlag in Höhe von 91,67 DM reduzierte Erhöhungsbetrag in Höhe von (146,62 DM – 91,67 DM =) 54,95 DM (= 24,05 % von 228,48 DM) zu berücksichtigen. Die Beklagte ist dieser Rechtsansicht entgegengetreten; die Höhe des Modernisierungszuschlages hat sie bestritten.

Das Amtsgericht hat dem Klagebegehren teilweise stattgegeben. Gegen das Urteil des Amtsgerichts haben beide Parteien Rechtsmittel beim Landgericht eingelegt. Dieses hat dem Sena...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Nachträgliche Verbindung eines Mieterhöhungsverlangens nach MHG § 2 mit einer Erhöhung wegen eines Modernisierungszuschlags nach MHG § 3. Berechnung der Kappungsgrenze bei einem einheitlichen Verfahren nach MHG § 2. ...

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