Entscheidungsstichwort (Thema)
Elterliche Sorge: Entziehung des Sorgerechts der Mutter bei Gefährdung des Kindeswohls durch Herausnahme aus der Pflegefamilie
Leitsatz (redaktionell)
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls bei sicheren Bindungen des Kindes ausschließlich an seine Pflegefamilie
Normenkette
BGB §§ 1666, 1666a; GG Art. 1-2, 6
Verfahrensgang
AG Paderborn (Beschluss vom 19.02.2010; Aktenzeichen 85 F 159/09) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 5.3.2010 wird der Beschluss des AG - Familiengericht - Paderborn vom 19.2.2010 aufgehoben.
Der Beteiligten zu 2) - Kindesmutter - wird die elterliche Sorge für das Kind Florian X, geb. ...2009, entzogen.
Das Kreisjugendamt Q wird zum Vormund bestellt.
Die gerichtlichen Kosten und Auslagen des Verfahrens erster Instanz werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Gerichtliche Auslagen werden nicht erhoben. Eine Erstattung der in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Verfahren und für das Beschwerdeverfahren wird auf jeweils 3.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind Eheleute und Eltern der Kinder Jessica, geb. ...1993, und Sebastian, geb. ...1996. Die Beteiligte zu 2) ist darüber hinaus noch Mutter des Kindes Jacqueline, geb. ...1998, dessen Vater der Beteiligte zu 4) ist. Der Beteiligte zu 3) hat insoweit seine Vaterschaft angefochten und der Beteiligte zu 4) hat seine Vaterschaft anerkannt.
Der Beteiligte zu 5), das Kind Florian, ist am ...2009 geboren. Bereits mit Schriftsatz vom 24.4.2009 hat der Beteiligte zu 3) vor dem AG - Familiengericht - Paderborn beantragt, festzustellen, dass das Kind Florian n...