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OLG Hamm Beschluss vom 20.10.2009 - I-15 Wx 81/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eintragung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Abt. I des Grundbuchs

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erstreckt sich auch darauf, als Eigentümerin in Abt. I des Grundbuchs eingetragen werden zu können.

2. Die ordnungsgemäße Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Auflassungserklärung kann nachgewiesen werden durch einen Eigentümerbeschluss, durch den der Verwalter zu dem Eigentumserwerb für die Gemeinschaft ermächtigt wird (§ 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG).

3. Ein solcher Eigentümerbeschluss ist von dem Grundbuchamt als wirksam zu behandeln, wenn der Eigentumserwerb im Rahmen der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung liegt. Davon kann bei einem Erwerb einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit in der eigenen Anlage ausgegangen werden.

4. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn dem Verwalter eine entsprechende Ermächtigung durch Vereinbarung erteilt wird.

 

Normenkette

WEG § 10 Abs. 6 S. 1; GBO § 20

 

Verfahrensgang

LG Bielefeld (Beschluss vom 16.03.2009; Aktenzeichen 23 T 140/09)

AG Bad Oeynhausen (Beschluss vom 04.02.2009)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des AG -Grundbuchamt- Bad Oeynhausen vom 4.2.2009 werden aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen.

 

Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) ist als Eigentümerin der beiden im Rubrum bezeichneten Teileigentumseinheiten (Tiefgaragen-Stellplätze) im Grundbuch eingetragen. Diese gehören zu der Wohnungseigentumsanlage, deren Verband die Beteiligte zu 2) ist. Hintergrund des Erwerbs der Teileigentumseinheiten durch die GbR war der im Rahmen der Bildung der Gemeinschaft getroffene Entschluss, die Stellplätze allen Miteigentümern zuzuordnen.

Die Beteiligten haben durch notariell beurku...

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