Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 16.10.2000 - 13 W 35/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Eine Beschwerde der in erster Instanz unterlegenen Partei gegen die Zurückweisung ihres Prozesskostenhilfeantrages ist jedenfalls dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht bereits in der Hauptsache entschieden hat und das Berufungsurteil rechtskräftig ist.

 

Normenkette

ZPO §§ 114, 127, 567

 

Verfahrensgang

LG Münster (Aktenzeichen 4 O 299/99)

 

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 8.8.2000 gegen den die nachgesuchte Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss der 4. Zivilkammer des LG Münster vom 26.10.1999 wird als unzulässig verworfen.

 

Gründe

I. Der Kläger hat den Beklagten auf Zahlung von 94.193 DM nebst Zinsen in Anspruch genommen. Mit der am 27.9.1999 bei Gericht eingegangenen Klageerwiderung hat der Beklagte Prozesskostenhilfe beantragt. Am 15.10.1999 hat er eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen eingereicht. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das LG den Antrag wegen fehlender Erfolgsaussicht zurückgewiesen. Beglaubigte Abschriften dieser Entscheidung sind den Prozessbevollmächtigten der Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung am 29.10.1999 ausgehändigt worden. Daraufhin ist nach Stellung der Anträge zur Sache verhandelt worden. Mit dem am selben Tag verkündeten Urteil hat das LG der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Dagegen hat der Beklagte – zunächst in eingeschränktem Umfang – Berufung eingelegt und zur Durchführung der Berufung und für eine beabsichtigte Berufungserweiterung – mit dem Ziel der vollständigen Klageabweisung – Prozesskostenhilfe beantragt. In der Berufungsverhandlung vom …6.2000 hat der erkennende Senat dem Beklagten in vollem Umfang Prozesskostenhilfe (mit Ratenzahlungsanordnung) bewilligt. Seine Berufung hatte teilweise Erfolg. In Höhe von 39.224,11 DM nebst Zinsen ist...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Zivilprozessordnung / § 114 Voraussetzungen
Zivilprozessordnung / § 114 Voraussetzungen

  (1) 1Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren