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OLG Hamm Beschluss vom 12.02.2009 - 2 Ws 34/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sachverständiger. Ablehnung. Befangenheit. Beschwerde. Zulässigkeit. Nichtabhilfe. eigene Entscheidung. Beschwerdegericht

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

2. Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB

 

Normenkette

StPO §§ 305, 309

 

Verfahrensgang

LG Hagen (Entscheidung vom 12.12.2008)

 

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

 

Gründe

I.

Der Verurteilte ist durch Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Münster bei dem Amtgericht Bocholt vom 13. Dezember 2001 (10 KLs 20 Js 180/01 - 19/01) wegen schwerer räuberischer Erpressung in vier Fällen sowie versuchter räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Darüber hinaus sind seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB sowie der Vorwegvollzug der gesamten Strafe angeordnet worden. Nachdem er zunächst weitere Strafen in den Verfahren 149 VRs 6816/95 = 49 Js 873/95 und 71 VRS 99/99 - jeweils Staatsanwaltschaft Essen - sowie 64 VRs 7359/96 = 64 Js 378/96 - Staatsanwaltschaft Dortmund teilverbüßt hat, befindet er sich seit dem 22. Oktober 2003 in dieser Sache in Strafhaft. Gemeinsamer Zwei-Drittel-Zeitpunkt ist am 19. Februar 2009; Strafende ist auf den 23. März 2014 notiert. Der hiesigen Verurteilung lagen Banküberfälle zugrunde, die der Veru...

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