Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 10.11.1981 - 1 WF 459/81

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Minden (Beschluss vom 02.10.1981; Aktenzeichen 10 F 411/81)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Dem Antragsgegner wird zur Verteidigung gegen den Scheidungsantrag der Antragstellerin Prozeßkostenhilfe ab Antragstellung bis 16.09.1981 bewilligt und Rechtsanwalt … beigeordnet.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

 

Gründe

Durch den angefochtenen Beschluß hat das Amtsgericht den Antrag des Antragsgegners abgelehnt, ihm zur Verteidigung gegen den Scheidungsantrag seiner Ehefrau Prozeßkostenhilfe zu bewilligen. Zur Begründung hat es angeführt, der Scheidungsantrag sei inzwischen zurückgenommen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragsgegners.

Das Rechtsmittel ist gemäß § 127 ZPO zulässig und in der Sache begründet.

Zwar ist dem Amtsgericht darin beizupflichten, daß auf den Antrag der Antragstellerin vom 14.7.1981 bisher lediglich ein Verfahren auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die beabsichtigte Scheidung anhängig gewesen ist. Noch vor Entscheidung darüber, aber nach Beteiligung des Antragsgegners an dem Verfahren, ist der Antrag wegen Aussöhnung der Ehegatten zurückgenommen worden. Dieser Umstand führt jedoch nicht zur Zurückweisung des Antrags des Antragsgegners auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Verteidigung gegen den Scheidungsantrag, soweit es die Zeit ab Antragstellung bis Antragsrücknahme betrifft.

Allerdings hat der Senat während der Geltungsdauer des § 114 ZPO a.F. mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß die Bewilligung des Armenrechts für das Armenrechtsprüfungsverfahren in der Regel nicht in Betracht kommt (vgl. Senat vom 6.5.1980 – 1 UF 29/80 –; ebenso 3. Senat vom 28.9.1978 – 3 WF 605/78 –; OLG Schleswig vom 24.2.78 – 8 WF 52/78 –; OLG Braunschweig vom 4.9.79 – ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


BGH VIII ZR 298/83
BGH VIII ZR 298/83

  Leitsatz (amtlich) Für das Prozeßkostenhilfeverfahren kann Prozeßkostenhilfe nicht gewährt werden.  Verfahrensgang OLG Hamburg LG Hamburg   Tenor Der Antrag des Beklagten, ihm unter Beiordnung seiner zweitinstanzlichen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren