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OLG Hamm Beschluss vom 10.01.1989 - 15 W 347/88

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmung der Berechtigten aus Bergschädenminderwertverzichten zur Grundbucheintragung von Sondernutzungsregelungen

 

Verfahrensgang

LG Essen (Beschluss vom 18.05.1988; Aktenzeichen 7 T 270/88)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Auf die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 26. April 1988 werden die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Essen-Borbeck vom 1. Februar, 7. März und 20. April 1988 aufgehoben.

Das Amtsgericht Essen-Borbeck – Grundbuchamt – wird angewiesen, von den in diesen Zwischenverfügungen geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht statt.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Eigentümer der in den Wohnungsgrundbüchern des Amtsgerichts Essen-Borbeck von Bochold Blatt 1651–1660 eingetragenen Wohnungseinheiten der Wohnungseigentumsanlage … in Essen-Borbeck. In Abt. II Nr. 1 dieser Grundbuchblätter wurde bei ihrer Anlegung am 6. Oktober 1977 eine Grunddienstbarkeit (Bergschädenminderwertverzicht) übernommen, die seit dem 3. April 1968 auf dem vorher ungeteilten Grundstück (Nr. 4 des Bestandsverzeichnisses im Grundbuch von Bochold Blatt 0021) lastete. Die Grunddienstbarkeit hat zum Inhalt, daß der jeweilige Grundstückseigentümer schädliche Einwirkungen jeglicher Art, die von betriebsplanmäßig unter und über Tage betriebenen Bergwerksunterneumungen des jeweiligen Eigentümers – jetziger ist die Beteiligte zu 3) – von 17 näher bezeichneten Bergwerken ausgehen, auch über die vom Gesetz gezogenen Grenzen hinaus zu dulden hat, ohne Unterlassung, Wiederherstellung oder Ersatz von Schäden beanspruchen zu können, jedoch unbeschadet der zehn vom Hundert des Verkehrswertes übersteigenden Minderwertansprüche; bei Bebauung ...

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