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OLG Hamm Beschluss vom 04.05.2010 - 15 W 382/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eintragung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Abt. I des Grundbuchs

 

Leitsatz (amtlich)

Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erstreckt sich darauf, als Eigentümerin in Abt. I des Grundbuchs eines benachbarten Grundstücks eingetragen werden zu können, auf dem die Eigentümergemeinschaft durch eine Grunddienstbarkeit abgesichert ein Heizwerk betreibt, durch das das gemeinschaftliche Eigentum mit Heizenergie versorgt wird.

 

Normenkette

WEG § 10 Abs. 6 S. 1; GBO § 20

 

Verfahrensgang

AG Essen (Beschluss vom 11.11.2009; Aktenzeichen HU-390-19)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Wohnungseigentümergemeinschaft N-Str. 23, 25, 27 in F in Abteilung I des Grundbuchs von I Bl. 3... als Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks einzutragen.

 

Gründe

I. Die Beteiligte zu 2. ist (unter ihrer früheren Firma) als Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück ist mit einem Heizwerk bebaut, durch das die benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Verband die Beteiligte zu 1. ist, mit Heizwärme versorgt wird. Das Grundstück der Beteiligten zu 2. ist zugunsten des jeweiligen Eigentümers des zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit belastet, "bestehend in dem Recht, die Versorgungsleitungen für die Zentralheizungsanlagen der herrschenden Grundstücke am Heizwerk anzuschließen und das Heizwerk unter Umständen selbst zu betreiben ...". Umgekehrt ist in den Wohnungsgrundbuchblättern zugunsten des jeweiligen Eigentümers des im Rubrum bezeichneten Grund-stücks eine Grunddienstbarkeit eingetragen, "bestehend in dem Recht, Heizungsleitungen, Zuleitungen zum Heizkamin und einen Zugang zum Heizwerk zu unte...

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