Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamburg Urteil vom 15.05.2009 - 14 U 175/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Brauchbarer Marktpreisspiegel für Mietwagen

 

Normenkette

BGB § 249; ZPO § 287

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 31.10.2008; Aktenzeichen 331 O 19/08)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 31, vom 31.10.2008, Az. 331 O 19/08, unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wie folgt abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 760,77 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 15.3.2007 bis zum 19.12.2007 auf 2.939,91 EUR sowie ab 20.12.2007 auf 760,77 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu 86/100, die Beklagte zu 14/100 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin nach einem Streitwert von 4.799,85 EUR.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

I. Tatsächliche Feststellungen gem. § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 ZPO

Auf die tatbestandlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen. Im Übrigen wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313a ZPO von der Darstellung gem. § 540 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO abgesehen.

 

Entscheidungsgründe

II. Begründung für die Entscheidung gem. § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 ZPO

Die zulässige Berufung der Bekl. ist begründet.

Die KI. hat zwar Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten aus Anlass des Unfalls vom 10.12.2006 gem. §§ 7, 17 StVG, 249 BGB. Der Höhe nach bemisst sich der diesbezügliche Schaden aber für die Mietdauer von 58 Tagen auf 3.094,64 EUR abzgl. 5 % ersparter Aufwendungen, also 2.939,91 EUR (I.).

Demgegenüber ist die Anschlussberufung der KI. ohne Erfolg. Das LG ist im Ausgangspunkt seiner Schätzung zu Recht von dem Marktpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO ausgegangen (II.)...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Bürgerliches Gesetzbuch / § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
Bürgerliches Gesetzbuch / § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

  (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.  (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren