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OLG Hamburg Urteil vom 04.03.2004 - 3 U 158/02

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Leitsatz (amtlich)

Ein Internet-Service für Preisvergleiche (hier: für Geräte der Telekommunikation, EDV, TV/Video/Foto und Elektro-Geräte), der die "tagesaktuellen" Verkaufspreise von eigenverantwortlich ausgewählten Einzelhändlern in Angebotslisten unter den Rubriken "Marktpreis", "Preis" und "Ersparnis" aufführt, handelt in seinem medialen Funktionsbereich grundsätzlich nicht zu Zwecken des Wettbewerbs (Art. 5 GG). Insoweit ist ein Anspruch aus § 3 UWG betreffend die Angebotslisten (wegen des fehlenden Hinweises zu Versandkosten und wegen der mehrdeutigen Angabe: "Marktpreis") auch aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung nicht gegeben.

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 25.06.2002; Aktenzeichen 407 O 2/02)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des LG Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen, vom 25.6.2002 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 7.000 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

und beschlossen:

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Berufungsverfahren auf insgesamt 76.524,98 Euro festgesetzt.

 

Gründe

A. Die Klägerin vertreibt im Einzelhandel u.a. Artikel der Unterhaltungselektronik, Computer und Elektroartikel.

Die Beklagte zu 2) betreibt unter der Internet-Domain "www.g.-... de" im Internet einen ebenso bzw. mit "g.-..." und "G.-..." bezeichneten Service für Preisvergleiche (Anlage K JS 1: im Folgenden: g.-...-Service). Der Beklagte zu 1) ist ein Geschäftsführer der Beklagten zu 2) (Bl. 89).

Die Klägerin beanstandet mehrere Angaben im Zusammenhang mit den Preisvergleichen der Beklagten zu 2) als wettbewerbswidrig und nimmt mit der vorliegenden Klage die beiden Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Zahlung von Abmahnkosten in Anspruch.

Der g.-...-Service der Beklagten bietet Preisvergleiche u.a. für Geräte aus den Bereichen der Telekommunikation, EDV, TV/Video/Foto und für Elektrogeräte an, wobei die darin verglichenen Angebote abgefragt werden können. Ruft man die Internet-Domain "www. g.-...de" auf, so gelangt man auf die Seiten des g.-...-Services mit folgender, auf der "Startseite" beginnender Darstellung (Anlage K JS 1: Ausdruck v. 22.11.2001):

Startseite:

Auf der Startseite steht unterhalb des Logos (einer Tigerfigur mit Stern und Aufschrift "g.-...") der Hinweis:

"Willkommen bei g.-...de, dem großen Preisvergleich im Internet. Mit tagesaktuellen Preisen aus den Bereichen Telekommunikation, EDV und TV/Video/Foto. Aktuell und schnell: g.-...de.".

Von dort gelangt man zu der nächsten Seite mit Produktgruppen.

- Produktgruppen-Seite:

Hier kann man sich für verschiedene Produktgruppen entscheiden, so z.B. unter der Rubrik "TV/Video/Foto" für die Gruppe: "DVD-Player". Auf derselben Seite wird unterhalb des großen Pfeils mit dem Feld "Produktsuche" folgender Hinweis gegeben:

"Willkommen bei g.-...de - Ihrem neutralen Preisvergleich! Wir suchen für Sie nach besten Preisen. Vergleichen Sie vor jedem Kauf und sparen Sie! Bei g.-...de finden Sie schnell und einfach Vergleichspreise und können so sicher sein, Geld zu sparen. Drucken Sie sich unsere Angebote aus oder vergleichen Sie direkt beim Händler per WAP-fähigem Mobiltelefon. Sparen ist so einfach - g.-...de".

Klickt man auf der Seite z.B. bei "DVD-Player" an, so gelangt man auf die nächste Seite mit der Angebotsliste für DVD-Player.

- Angebotsliste für DVD-Player:

Auf dieser Seite sind einzelne Geräte (hier: DVD-Player) mit Hersteller- und Produktangaben tabellarisch in der ersten Spalte - überschrieben mit "Produkt(+/-)" - aufgeführt.

Dieser Geräteauflistung sind drei weitere Spalten zugeordnet, und zwar überschrieben mit "Preis DM (+/-)", "Marktpreis" und "Ersparnis (+)". In den Spalten "Preis DM (+/-)" und "Marktpreis" sind die Preise für die jeweiligen Produkte angegeben, die "Ersparnis" ist in Prozenten vermerkt.

In der "Produkt"-Spalte befinden sich neben den Geräteangaben direkte Links zum Internetangebot des jeweiligen Anbieters.

Ruft man auf der Seite (Angebotsliste für DVD-Player) z.B. den dort an 4. Stelle stehenden DVD-Player "Toshiba SD-210" mit der Preisangabe von 418 DM auf, so gelangt man zu dem Angebot der Firma M.-... auf der nächsten Seite.

- Angebot der Firma M.-...:

Auf der Seite mit dem Angebot der Firma M.-... (mit Anschrift) dort ist unter den "Lieferbedingungen" vermerkt:

"Preise gelten nur bei Versand! per Nachnahme 25 DM Versand TV bis 70 cm 65 DM Versand TV ab 70 cm 100 DM" (Anlage K JS 1).

Der Beklagte zu 1) ist, wie ausgeführt, ein Geschäftsführer der Beklagten zu 2) und wird im Impressum ihres Internet-Services neben dem dort auch genannten P. - dem weiteren Geschäftsführer der Beklagten zu 2) - als verantwortlich im Sinne der Pressegesetze ("V. i.S.d. P.") bezeichnet (Anlage K JS 00). Der Beklagte zu 1) ist in der DENIC-Datenbank "W...

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