Entscheidungsstichwort (Thema)
Bundesligakarten
Leitsatz (amtlich)
1. Der Erwerber von Eintrittskarten für Bundesliga-Fussballspiele kann auch dann aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fussballvereins dem in die Zukunft gerichteten Verbot zum gewerblichen und kommerziellen Weiterverkauf der Karten unterworfen sein, wenn nicht feststellbar ist, ob die AGB beim Verkaufsvorgang wirksam einbezogen worden sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Erwerber unter Übersendung des vollständigen Wortlauts der AGB vorprozessual abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert worden ist.
2. Verschafft sich der Kunde nach Erhalt der Abmahnung derartige Eintrittskarten über (gutgläubige) Dritte, die ihrerseits dem Verbot aus den AGB nicht unterworfen sind, so stellt sich sein Verhalten als wettbewerbswidrig unlautes Umgehungsgeschäft dar.
Normenkette
BGB § 280 Abs. 1, § 305 Abs. 2 Nr. 1; UWG § 3
Verfahrensgang
LG Hamburg (Urteil vom 31.03.2004; Aktenzeichen 315 O 789/03) |
Tenor
Die Berufung der Antragsgegner gegen das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 15, vom 31.3.2004 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegner tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
und beschlossen:
Der Streitwert wird auch für die Berufungsinstanz auf 50.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der Antragsteller ist ein Sportverein. Er betreibt die Bundesligamannschaft des HSV, die in der 1. Fußball-Bundesliga spielt. Das alleinige Recht zum Kartenverkauf für Heimspiele des HSV in der AOL-Arena in Hamburg steht dem Antragsteller zu. Er vertreibt die Eintrittskarten - zum Teil im Wege der Delegation durch autorisierte Dritte - durch verschiedene Vertriebskanäle u.a. über offizielle Verkaufsstellen, nach telefonischer Bestellung im Direktversand sowie über das Internet.
Der Kartenverkauf soll nach dem Willen des Antragstellers auss...