Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2003 - 2 Wx 73/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Leisatz nicht vorhanden

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Beschluss vom 23.05.2001; Aktenzeichen 318 T 183/00)

 

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des LG Hamburg, Zivilkammer 18, vom 23.5.2001 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Eine Erstattung der im Verfahren vor dem OLG entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 DM, entsprechend 2.556,46 Euro, festgesetzt.

 

Gründe

Das gem. §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel des Antragstellers ist zwar zulässig, aber unbegründet.

I. Mit der weiteren sofortigen Beschwerde verfolgt der Antragsteller sein Anliegen weiter, mit den Kosten der mit seinem Einverständnis von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossenen Installation von Wohnungswasserzählern sowie der Hausanschlüsse und der Erneuerung der Fall- und Steigeleitungen in der in Hamburg in der belegenen Wohnungseigentumsanlage nicht entsprechend dem Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung belastet zu werden. Der am 25.5.2000 unter TOP 10 der Wohnungseigentümerversammlung gefasste Beschluss sieht vor, dass die Finanzierung der auf 80.000 DM veranschlagten Kosten zur Höhe von 40.000 DM über die Instandhaltungsrücklage und i.H.v. 40.000 DM über eine Sonderumlage erfolgen soll, wobei die Mittel von den Wohnungseigentümern entsprechend ihren Miteigentumsanteilen bereits aufgebracht worden sind oder noch aufgebracht werden müssen. Der Antragsteller als Inhaber einer von drei großen Wohnungen der Wohnungseigentumsanlage möchte die Aufhebung des Beschlusses, soweit er sich auf die Finanzierung der Install...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Der Autor Dieter Steck liefert das komplette Wissen, um die Regelungen des Steuerrechts bei Immobiliengeschäften nachzuvollziehen. Sie erhalten kompetente Unterstützung zur rechtssicheren Minimierung der Steuerlast.


BGH V ZB 21/03
BGH V ZB 21/03

Entscheidungsstichwort (Thema) Betriebskosten einer Wohnanlage. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels. Kosten der Wasserver- und Abwasserentsorgung als Kosten des Sondereigentums. Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung. Einbau von ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren