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OLG Hamburg Beschluss vom 25.10.2001 - 3 U 8/01

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Leitsatz (amtlich)

Die Angabe „Europas unbegrenzter Karrieremarkt aus dem Internet” für eine Zeitschrift betreffend Stellenanzeigen ist irreführend. Man erwartet eine erhebliche Anzahl auch von Stellenanzeigen von europäischen Unternehmen außerhalb Deutschlands. Die Werbeangabe erschöpft sich nicht in der Anspielung auf das „grenzenlose Internet”, denn sie bezieht sich gerade auf das Leistungsangebot der Zeitung. Dem steht nicht entgegen, dass der Titel der beworbenen Zeitschrift einer Internet-Domain nachgebildet ist (hier: „jobpilot.de”).

 

Normenkette

UWG § 3

 

Tenor

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

Den Streitwert für das Berufungsverfahren hat der Senat bereits mit Beschluss vom 28.2.2001 auf 50.000 DM festgesetzt. Von der Erledigungserklärung an bemisst sich der Streitwert nach den bis dahin entstandenen Kosten.

 

Gründe

I. Die Klägerin verlegt die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG (FAZ) mit einem umfangreichen Stellenmarkt. Die Beklagte hat für das von ihr herausgegebene, konkurrierende Karrieremagazin „jobpilot.de/” mit dem Hinweis „Europas unbegrenzter Karrieremarkt aus dem Internet” geworben (Anlage K 2; vgl. auch Anlage K 11).

Diese Werbung hat die Klägerin als irreführend beanstandet und die Beklagte u.a. deswegen mit der vorliegenden Klage auf Unterlassung in Anspruch genommen.

In dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gleichen Rubrums war die Beklagte durch Urteil des LG Hamburg (312 O 225/00) vom 18.4.2000 zur Unterlassung verurteilt worden, und zwar entsprechend den vorliegend in erster Instanz zunächst gestellten Klageanträgen zu 1.) bis 3.). In der Verhandlung vor dem Senat am 12.10.2000 über die dagegen eingelegte Berufung der Beklagten (3 U 107/00) hatten die Parteien die Verfügungsanträge zu 2.) und 3.) übe...

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