Entscheidungsstichwort (Thema)
Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Rahmen einer Internet-"Versteigerung"
Normenkette
BGB §§ 117, 145, 280-281
Verfahrensgang
LG Darmstadt (Urteil vom 28.01.2013; Aktenzeichen 1 O 259/12) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des LG Darmstadt vom 28.1.2013 (Az. 1 O 259/12) abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.420 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 1.2.2012 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 661,16 EUR freizustellen.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I. Der Kläger nimmt den Beklagten aus einem nicht erfüllten Verkauf eines Pkw über eBay auf Schadensersatz in Anspruch.
Der Beklagte stellte im Dezember 2011 einen gebrauchten Pkw X ... zum Startpreis von einem Euro bei eBay ein und befristete das Angebot bis zum 21.12.2011, 21:54 Uhr. Der Kläger gab am 15.12.2011 um 8:36 Uhr ein Maximalgebot i.S.d. eBay-Bedingungen über 8.008 EUR ab. Ein weiteres Gebot über 2.570 EUR gab am 16.12.2011 ein anderer Bieter ab. Der Kläger wurde mit seinem Maximalgebot am 20.12.2011 durch den Bieter mit der Kennung A überboten, der 8058 EUR bot. Derselbe Bieter hatte bereits am 17.12.2011 8.000 EUR geboten.
Nach dem Ende des Angebotsverfahrens verweigerte der Beklagte trotz anwaltlicher Aufforderung vom 2.1.2012 die Herausgabe des Fahrzeugs an den Kläger zu einem Preis von 2.580 EUR, woraufhin dieser am 16.1.2012 den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte und den Beklagten erfolglos auffordern ließ, bis zum 31.1.2012 7.420 EUR als Nichterfüllungsschaden sowie 808,25 EUR vorgerichtliche...