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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 25.04.2017 - 10 U 173/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung eines flüchtenden Schwarzfahrers

 

Leitsatz (amtlich)

Haftung und Mitverschulden, wenn ein flüchtender Schwarzfahrer einen Dritten verletzt, der ihn aufzuhalten versucht.

 

Verfahrensgang

LG Gießen (Urteil vom 18.08.2015; Aktenzeichen 2 O 190/15)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Gießen vom 18.08.2015 - Az.: 2 O 190/15 - teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen zukünftigen materiellen Schaden zu ersetzen, die ihm aus dem Unfall vom ...2014 entstehen wird, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergehen.

Der Beklagten wird weiterhin verurteilt, an den Kläger 1.184,05 EUR zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 70 % und der Beklagte 30 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger hat von dem Beklagten Schadensersatz wegen Körperverletzung verlangt.

Der Beklagte war am ... 2014 von dem Polizeioberkommissar A in einem Zug von Stadt1 Hauptbahnhof nach Stadt2 Hauptbahnhof vorläufig festgenommen worden, weil er keine Fahrkarte vorweisen und sich nicht zu seiner Person ausweisen konnte. Im Hauptbahnhof Stadt2 führte der Polizeibeamte den Beklagten in Richtung der dortigen Wachstation der Bundespolizei. Kurz vor Erreichen der Wachstation riss sich der Beklagte los und rannte den Bahnsteig entlang davon. Der Kläger, der ebenfalls Fahrgast des Zuges gewesen war, stand etwa einen Meter von d...

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