Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Urteil vom 21.05.2007 - 10 U 229/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Wiesbaden (Urteil vom 10.11.2005; Aktenzeichen 9 O 451/04)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 23.10.2008; Aktenzeichen VII ZR 105/07)

 

Tenor

Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Teilurteil des LG Wiesbaden vom 10.11.2005 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 72 %, die Beklagte 28 % zu tragen. Die Kosten der Streithilfe hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Architektenhonorar in Anspruch. Die Beklagte begehrt im Wege der Widerklage Rückzahlung eines Teils der geleisteten Honorarzahlung wegen Überzahlung und als Hilfsanschlussberufung Schadensersatz wegen Fehlern des Klägers bei der Bauplanung und Bauaufsicht.

Der Kläger war bei der Planung und Errichtung eines Produktionsgebäudes in "... Werk I") und im Rahmen der Erweiterung diese Projektes ("Werk II") tätig. Auftraggeber des Generalplanervertrages vom 12.1.1999 (Bl. 178 d.A.) für das "Werk I" war die ... Gesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch die Beklagte, diese vertreten durch die ... GmbH. Das vereinbarte Pauschalhonorar betrug 2.650.000 DM zuzüglich 7 % Nebenkostenpauschale und Mehrwertsteuer (Bl. 193 d.A.). Der Generalplanervertrag für das "Werk II" zur Vergrößerung des Objektes bis zur Genehmigungsplanung kam zwischen dem Kläger und der Beklagten am 4.3.2002 zu einem Pauschalpreis i.H.v. 850.000 EUR nebst Mehrwertsteuer zustande (Bl. 57 d.A.). Der Kläger ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BGH VII ZR 105/07
BGH VII ZR 105/07

  Entscheidungsstichwort (Thema) Bindungswirkung der Architektenschlussrechnung. Nachforderungsausschluss. Zahlungsausgleich. Härtefall  Leitsatz (amtlich) a) An eine Schlussrechnung ist der Architekt gebunden, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren