Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Urteil vom 19.07.2000 - 19 U 190/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

›Zum Umfang der Aufklärungspflicht von Banken bei Bauherren- und Erwerbermodellen.‹

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Klägerin, auf zwei zur Immobilienfinanzierung bei der Beklagten aufgenommene Kredite weitere Zahlungen zu leisten und ein verpfändetes Wertpapierdepot der Beklagten weiter als Sicherheit zu belassen.

Mit notariellen Verträgen vom 26.07.1994 erwarb die Klägerin, eine damals 40- jährige Bundesbahnoberrätin, von einer M.-Bauträger GmbH in Düsseldorf in einem Objekt mit 76 Wohneinheiten zwei Eigentumsapartments zur Vermietung. Wegen der Einzelheiten der Verträge wird auf Bl. 25 ff. und 42 ff. d.A. verwiesen. Die Kaufpreise der ca. 27 qm und 22 qm großen Wohnungen waren (jeweils mit Stellplatz) auf 164.118,-- DM und 139.698,-- DM festgelegt; der Gesamtaufwand" war auf 185.465,-- DM und 157.868,-- DM, insgesamt also auf 343.333,-- DM, limitiert. Die Klägerin wurde bei Abschluss der Verträge durch einen Bevollmächtigten vertreten, dessen Adresse mit der der Verkäuferin übereinstimmte.

Angebahnt war der Kauf durch einen früheren Arbeitskollegen der Klägerin, der inzwischen für eine S. GmbH Anlageberatung tätig war. Von dieser GmbH hatte die Klägerin einen umfangreichen Prospekt erhalten, in dem der Erwerb der Wohnungen als rentabel und steuersparend dargestellt wurde und wegen dessen Inhalts auf Bl. 60 f. d.A. Bezug genommen wird. Außerdem waren ihr die Finanzierungs- und Ertragsmöglichkeiten des Geschäfts einschließlich der steuerlichen Aspekte von Mitarbeitern der S. GmbH anhand eines auf die Verhältnisse der Klägerin zugeschnittenen Berechnungsbeispiels" für Kauf- und Mietphase geschildert, dessentwegen auf Bl. 91 f. d.A. verwiesen wird.

Am 13.07.1994 hatte die Klägerin die S. GmbH auf deren Formular mit der Vermittlung ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BGH XI ZR 193/99
BGH XI ZR 193/99

  Leitsatz (amtlich) § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG (Ausnahme vom Einwendungsdurchgriff des § 9 Abs. 3 VerbrKrG) setzt nicht voraus, daß der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder gar der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren