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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 18.05.2011 - 17 U 253/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht beim Kauf von Lehman Global Champion-Zertifikaten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zur gebotenen Offenlegung des von der Emittentin Lehman Brothers gewährten Rabatts auf den Emissionspreis von 3,5 % als umsatzabhängig gewährte Emissionsvergütung

2. Zum möglichen rechtlichen Charakter des Auftrags zur Beschaffung empfohlener Wertpapiere als Kommissionsgeschäft oder im Eigenhandel auszuführendes Festpreisgeschäft sowie zur Informationspflicht gegenüber dem Kunden über die konkrete Gestaltung

 

Normenkette

BGB § 280

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Urteil vom 10.12.2010; Aktenzeichen 2-19 O 34/10)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 26.06.2012; Aktenzeichen XI ZR 355/11)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.12.2010 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des LG Frankfurt/M. (2-19 O 34/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Mit der Berufung wendet sich die Beklagte gegen ihre Verurteilung, an den Kläger 24.142,44 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 6.2.2010 an zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung von 25 Stück Lehmann Brothers Treasury Co. B. V. Global Champion ZT07 (13.5.2010) Index Baskt. Mit der ISIN ... sowie gegen die Feststellung des Annahmeverzugs.

Hinsichtlich des Weiteren Sachverhalts wird gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urt...

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