Leitsatz (amtlich)
Zur Frage, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, zur Werbung von Kunden für sog. "Pre-Selection-Verträge" Passanten im öffentlichen Verkehrsraum gezielt und individuell anzusprechen bzw. ansprechen zu lassen.
Normenkette
UWG §§ 3, 7
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Aktenzeichen 3-11 O 109/00) |
Tatbestand
Die Parteien sind Wettbewerber beim Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen. Sie streiten über die Frage, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, zur Werbung von Kunden für Pre-Selection-Verträge Passanten im öffentlichen Verkehrsraum gezielt und individuell anzusprechen bzw. ansprechen zu lassen.
Eine Kundin der Klägerin, die Zeugin Z1, wurde am 26.5.2000 und am 2.6.2000 im Eingangsbereich des Warenhauses "A" in der ... Straße in O1 vor einem Werbestand der Beklagten von Werbern mit dem Ziel angesprochen, sie für den Abschluss eines Pre-Selection-Vertrages mit der Beklagten zu gewinnen. Der genaue Ablauf der beiden Vorfälle ist streitig.
Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken sei unter dem Gesichtspunkt des belästigenden Anreißens wettbewerbswidrig.
Mit Urteil vom 22.12.2000 (Bl. 133 ff. d.A.) hat das LG die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes i.H.v. bis zu 500.000 DM ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft - zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern der persönlich haftenden Gesellschafterin - zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Rahmen der Akquise von Pre-Selection-Kunden Passanten auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Märkten, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren oder Geschäftspassagen gezielt und individ...