Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 14.02.2003 - 5 W 34/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Normenkette

BörsenG §§ 44-45, 47 Abs. 2, § 49; VerkProspG § 13 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Aktenzeichen 3/7 O 51/02)

 

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der 7. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main vom 1.11.2002 abgeändert.

Wegen einer gemeinschaftlichen Forderung der Gläubiger i.H.v. 10.108 Euro, beruhend auf einem Schadensersatzanspruch wegen des Kaufs von 125 Aktien der Schuldnerin zu 1) am 25.1.2000 – wird der dingliche Arrest in das Vermögen des Schuldners zu 2) angeordnet.

Durch Hinterlegung von 14.000 Euro wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt.

Der Schuldner zu 2) ist berechtigt, die Aufhebung des vollzogenen Arrestes nach Hinterlegung des vorgenannten Betrages zu beantragen.

Im Übrigen werden der Arrestantrag und die weiter gehende Beschwerde zurückgewiesen.

Von den Verfahrenskosten beider Instanzen werden den Gläubigern 3/5 und dem Schuldner zu 2) 2/5 auferlegt.

Der Wert der Beschwerdeverfahrens wird auf 8.356 Euro festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Gläubiger begehren den Erlass eines dinglichen Arrestes wegen vermeintlicher Schadensersatzansprüche infolge falscher Angaben in einem „Verkaufsprospekt/Unternehmensbericht 1999”, der anlässlich des Börsengangs der Schuldnerin zu 1) im November 1999 veröffentlicht wurde.

Die Schuldnerin zu 1) ist ein Unternehmen aus dem Bereich neuer Technologien. Ihre Aktien wurden früher im Börsensegment des Neuen Marktes gehandelt. Der Schuldner zu 2) war ihr Vorstand.

Die Gläubiger sind Privatanleger, die nach ihren Angaben zweimal Aktien der Schuldnerin zu 1) gekauft haben. Sie haben ihren am 23.10.2002 beim LG eingereichten Arrestantrag i.H.v. 25.067,84 Euro nebst Zinsen damit begründet, dass die Angaben in dem kombinierten Verkaufsprospekt und Unternehmensbericht in erheblichem U...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Börsengesetz / § 44 Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften
Börsengesetz / § 44 Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften

  (1) 1Die Börsenmantelaktiengesellschaft ist eine Gesellschaft zur Erreichung der eigenen Börsenzulassung. 2Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Vorbereitung und Durchführung des eigenen Börsengangs sowie die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren