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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 10.09.2003 - 20 W 312/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfungskompetenz des im Rechtshilfeverfahren ersuchten Gerichts

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Rechtshilfeersuchen zur Anhörung des Betreuten (hier: zur Genehmigung eines Bettgitters), das nicht gesetzlich verboten oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist, darf nicht abgelehnt werden. Die Überprüfung, ob die eng auszulegenden Ausnahmevoraussetzungen für eine Übertragung der Anhörung auf den ersuchten Richter gegeben sind, obliegt nicht dem ersuchten Gericht, sondern bleibt dem Rechtsmittelverfahren gegen die mit der Anhörung vorzubereitende Entscheidung vorbehalten.

 

Normenkette

GVG §§ 158-159; FGG §§ 2, 70, 70c

 

Tenor

Das AG G. ist verpflichtet, dem Rechtshilfeersuchen des AG B. vom 6.8.2003 zu entsprechen.

 

Gründe

Auf die nach §§ 2 FGG, 159 GVG statthafte Vorlage war die Verpflichtung des AG G. zur Leistung der nachgesuchten Rechtshilfe auszusprechen.

Nach der eng auszulegenden Vorschrift des § 158 Abs. 2 S. 1 GVG, die auch für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (§ 2 FGG), darf ein Rechtshilfeersuchen nur abgelehnt werden, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichtes verboten ist. Dies trifft auf die hier ersuchte Amtshandlung der Anhörung eines Betroffenen im Rahmen eines Betreuungsverfahrens zum Zwecke der Entscheidung über die Genehmigung einer unterbringungsähnliche Maßnahme nicht zu.

Allerdings ist nach §§ 70 Abs. 1 Nr. 2, 70c S. 1 FGG die persönliche Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer unterbringungsähnlichen Maßnahme unabdingbar vorgeschrieben und grundsätzlich vom entscheidenden Richter, dessen unmittelbaren und persönlichen Eindruck die gesetzlichen Regelungen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts besondere Bedeutung beimessen, selbst durchzuführen. Da das Gesetz jedoch in § 70c S...

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  (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden.  (2) 1Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. 2Ist das ersuchte Gericht örtlich ...

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