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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 10.03.2014 - 17 W 11/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

Normenkette

BGB § 355; BGB § 495 Abs. 1

Verfahrensgang

LG Limburg a.d. Lahn (Beschluss vom 13.12.2013; Aktenzeichen 2 O 295/13)

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der zweiten Zivilkammer des LG Limburg an der Lahn vom 13.12.2013 wird zurückgewiesen.

Gründe

I. Der Antragsteller beabsichtigt die Erhebung einer Klage, mit der er die Antragsgegnerin auf die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 22.414,73 EUR in Anspruch nehmen will.

Grundlage dafür ist ein von der am ... 06.2011 verstorbenen Mutter gemäß dem Finanzierungsvertrag vom 29.7.2007 (Anlage K 1 - Blatt 7 d.A.) unter der Bezeichnung "Darlehensvertrag A-Finanzierung" zustande gekommener Kreditvertrag, mit dem die zwischen der Antragsgegnerin und der Erblasserin als Kreditnehmerin ein Vertrag über Vorausdarlehen in Höhe eines ausgezahlten Nettodarlehensbetrages von 86.400 EUR geschlossen hatte. Die Tilgung sollte über zwei gleichzeitig abgeschlossene Bausparverträge erfolgen. Das der Erblasserin gewährte Darlehen wurde mit einer Grundschuld i.H.v. 90.000 EUR zu Lasten des Grundstücks B-Straße ..., in Stadt1 gesichert, wobei die Darlehensnehmerin zusätzlich alle Rechte aus dem Bausparvertrag, insbesondere das Sparguthaben einschließlich Zinsen und Bausparverträge an die Antragsgegnerin verpfändete.

Der Darlehensvertrag enthielt auf einem gesonderten Blatt (Blatt 9 d.A.) eine von der Erblasserin als Darlehensnehmerin unter dem 29.10.2007 unterzeichnete "Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 594 i.V.m. § 355 BGB, Widerruf von Verbraucherdarlehen", welche u.a. folgenden Inhalt hat:

"Der Darlehensnehmer ist berechtigt, seine auf den Abschluss des oben bezeichneten Vertrags gerichtete Willenserklärung binne...

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Bürgerliches Gesetzbuch / § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

  (1) 1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine ...

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