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OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 10.03.2004 - 12 W 26/04

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Leitsatz (amtlich)

Zur Berücksichtigung einer nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO entstandenen Rechtsanwaltsgebühr als "Kosten des Rechtsstreits".

 

Verfahrensgang

LG Darmstadt (Beschluss vom 08.01.2004; Aktenzeichen 17 O 201/03)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 23.09.2004; Aktenzeichen VII ZB 13/04)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 17. Zivilkammer des LG Darmstadt vom 8.1.2004 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 1.378,95 Euro.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist zulässig (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO; §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG), hat aber in der Sache keinen Erfolg.

1. Die Klägerinnen verlangten vom Beklagten Rückzahlung überzahlten Architektenhonorars i.H.v. 149.331,24 Euro, weil er die geleisteten Abschlagszahlungen von 517.158,68 DM nicht prüfbar abgerechnet hätte. Zur Vorbereitung der Klage hatte der Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen zahlreiche Besprechungen mit dem Architekten der Klägerinnen und der HOAI-GmbH geführt, um die Höhe des Rückzahlungsbetrages dem Gericht nachvollziehbar begründen zu können. Mit Vergleich vom 28.10.2003 (Bl. 75 d.A.) verpflichtete sich der Beklagte u.a. die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu tragen. Die Klägerinnen haben für die o.g. Besprechungen eine ihrem Prozessbevollmächtigten zustehende 7,5/10-Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO angemeldet (Bl. 79 d.A.), die das LG im angefochtenen Beschluss festgesetzt hat. Hiergegen wendet sich der Beklagte mit seinem Rechtsmittel, weil vorprozessuale Anwaltskosten grundsätzlich nicht festgesetzt werden dürften und diese Kosten vom Vergleich nicht erfasst seien.

2. Die geltend gemachten Kosten...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Enstehung der Besprechungsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 S. 2 BRAGO. Anwendbarkeit des § 118 BRAGO im gerichtlichen Verfahren  Leitsatz (redaktionell) Besprechungen des Prozessbevollmächtigten zur Vorbereitung einer Klage sind ...

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