Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 04.01.2008 - 14 U 244/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Fulda (Urteil vom 25.10.2007; Aktenzeichen 2 O 570/06)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 09.09.2008; Aktenzeichen VI ZB 8/08)

 

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des LG Fulda vom 25.10.2007 wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Kläger, ihnen wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

 

Gründe

I. Die Kläger nehmen die Beklagten aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch. Mit Urteil vom 25.10.2007, dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Kläger zugestellt am 31.10.2007, hat das LG die Klage abgewiesen. Mit Schriftsatz seines jetzigen Prozessbevollmächtigten vom 3.12.2007, eingegangen beim OLG am gleichen Tag, haben die Kläger gegen das Urteil des LG Berufung eingelegt. Nach Hinweis des Vorsitzenden des Senats auf die Nichteinhaltung der Berufungsfrist vom 12.12.2007 haben sie am 18.12.2007 wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

II. Die Kläger haben die einmonatige Berufungsfrist (§ 517 ZPO) versäumt. Der Wiedereinsetzungsantrag der Kläger ist unbegründet. Ihre Berufung war folglich gem. § 522 I ZPO im Beschlussweg zu verwerfen.

1. Die Frist von einem Monat zur Berufungseinlegung begann mit der Zustellung des Urteils an den Beklagtenvertreter am 31.10.2007 zu laufen und endete gem. §§ 188 II, 187 I, 188 III BGB am 30.11.2007, einem Freitag.

2. Der zulässige (§§ 234, 236 ZPO) Antrag der Kläger auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen des § 233 ZPO liegen nicht vor, da die Kläger nicht ohne Verschulden verhindert waren, die am 30.11.2007 ablaufende Berufungsfrist einzuhalten. Die Kläger müs...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


BGH VI ZB 8/08
BGH VI ZB 8/08

  Entscheidungsstichwort (Thema) Organisationsverschulden. Versäumung der Berufungsfrist. Falsche Berechnung der Berufungsfrist durch erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten. Hinweis auf falsche Berufungsfrist in der Akte an Büropersonal. Wiedereinsetzung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren