Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Urteil vom 27.01.2012 - I-22 U 49/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. April 2011 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

A.

Die Klägerin hatte als Arbeitnehmerin der K. G. GmbH (Insolvenzschuldnerin), einem Groß- und Einzelhandelsunternehmen mit deutschlandweiten Filialnetz, einen Anspruch auf eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 3.584 EUR. Am 1.8.2009 eröffnete das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und bestellte den Beklagten als Insolvenzverwalter.

Der Beklagte schloss die Filiale, in der die Klägerin beschäftigt war, im August 2009 und stellte die Klägerin mit Schreiben vom 17.8.2009 mit Wirkung vom 19.8.2009 bis zum 30.9.2009 und mit weiterem Schreiben vom 18.9.2009 bis zum 31.10.2009 frei.

Der Beklagte gründete als Auffanggesellschaft die R. GmbH, in der 25 Filialen der Insolvenzschuldnerin mit dem Ziel einer späteren Übertragung der Geschäftsanteile an einen Investor zusammengefasst waren. Einzelheiten zur Gründungserklärung ergeben sich aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. O. in Düsseldorf vom 3.8.2009. Der Beklagte vereinbarte mit dem Geschäftsführer der R. GmbH, dass alle erzielten Umsätze der R. GmbH auf dem Insolvenzanderkonto vereinnahmt werden sollten. Aus diesen Umsätzen wurden der R. GmbH finanzielle Mittel für die Zahlung der Löhne und Gehälter und der Personalnebenkosten zur Verfügung gestellt. Der Beklagte bezahlte aus der Insolvenzmasse an Arbeitnehmer, die für die R. GmbH tätig wurden, im Oktober 2009 € 189.171,38, im November 2009 € 233.979,25 € und im Dezember 2009 € 220.553,79. Außerdem bezahlte er die bei der Insolvenzschuldnerin nicht freigestellten Arbeitnehmer in den Monaten August und Sep...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BGH IX ZR 48/03
BGH IX ZR 48/03

  Leitsatz (amtlich) a) Eine Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO besteht nur für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten. b) Bei Abschluss eines Vertrages kommt es für den Zeitpunkt der Begründung der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren