Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Urteil vom 19.07.2011 - I-24 U 186/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Mietobjekts (hier geringe Feuchtigkeit)oder eine entsprechende Vorenthaltung gibt dem Mieter nicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

2. Unterschiedliche Minderungen während eines mehrmonatigen Zeitraums lassen sich zu einer einheitlichen durchschnittlichen Minderungsquote zusammenfassen.

3. Eine erst nach 21:00 Uhr per E-Mail oder Telefax eingegangene Willenserklärung (hier Annahme eines Vergleichsangebots) geht erst am folgenden Tag zu.

 

Normenkette

BGB §§ 535-536, 543; ZPO § 287

 

Verfahrensgang

LG Duisburg (Urteil vom 04.11.2010; Aktenzeichen 21 O 6/10)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.11.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des LG Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 38.578,23 nebst Zinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz aus EUR 12.859,41 seit dem 4.10.2009, aus weiteren EUR 12.859,41 seit dem 4.11.2009 und aus EUR 12.859,41 seit dem 4.12.2009 zu zahlen. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte EUR 4.367,17 nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.5.2010 zu zahlen. Die weiter gehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 4 % die Klägerin und zu 96 % die Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 12 % die Klägerin und zu 88 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser H...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Bürgerliches Gesetzbuch / § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
Bürgerliches Gesetzbuch / § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

  (1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren