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OLG Düsseldorf Urteil vom 05.07.2005 - I-4 U 133/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Auswirkung der Insolvenz des Versicherungsnehmers auf zukünftigen Versicherungsschutz

 

Leitsatz (amtlich)

1. Versicherungsverträge enthalten grundsätzlich teilbare Leistungen i.S.d. § 105 InsO.

2. Deshalb kann der Insolvenzverwalter gem. § 105 InsO für die Zeit nach Insolvenzeröffnung Versicherungsschutz verlangen, wenn er die von da an fälligen Versicherungsprämien zahlt, auch wenn der insolvente Versicherungsnehmer mit Prämienzahlungen in Rückstand war. Der Versicherer ist bezügl. dieser rückständigen Prämien Insolvenzgläubiger.

3. Offen bleiben kann, ob es anders ist, wenn der Versicherer wegen einer qualifizierten Mahnung gem. § 39 Abs. 2 VVG leistungsfrei geworden war, denn im vorliegenden Fall ist er das jedenfalls nicht.

4. Um den strengen Formerfordernissen einer Leistungsfreiheit nach § 39 Abs. 2 VVG bewirkenden Mahnung zu genügen, muss bei gebündelten Versicherungen (hier: einer Hotel-Versicherungspolice zur Abdeckung unterschiedlicher Risiken durch ein Versicherungskonsortium) die auf die einzelnen Versicherungen entfallende Einzelprämie auch dann angegeben werden, wenn eine Globalpolice mit einer Gesamtprämie vereinbart war.

 

Normenkette

VVG § 39 Abs. 2; InsO § 105

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Urteil vom 18.06.2004; Aktenzeichen 11 O 518/03)

 

Nachgehend

LG Hamburg (Urteil vom 13.09.2012; Aktenzeichen 323 O 601/09)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.6.2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des LG Düsseldorf - Einzelrichter - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.234 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 30.9.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

Die Berufung hat Erfolg.

Die Beklagte ist ver...

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  (1) 1Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. ...

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