Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Beschluss vom 30.04.2009 - VII-Verg 50/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Normenkette

GWB § § 102 ff., § 107 Abs. 3 S. 1, § 110 Abs. 2 S. 1, § 112 Abs. 1 S. 2, § 114 Abs. 2 S. 1, § 128 Abs. 3-4; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1; BGB §§ 613 a, 613a Abs. 1 S. 3, Abs. 5-6

 

Verfahrensgang

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln (Entscheidung vom 13.08.2008; Aktenzeichen VK VOL 24/08)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 13. August 2008 (VK VOL 24/2008) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 440.000 Euro

 

Gründe

I. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag des Antragstellers nach § 112 Abs. 1 Satz 2 GWB abgelehnt und hat - anders als der Beschlussauspruch annehmen lässt - nicht lediglich gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB über die Zustellung des Nachprüfungsantrags entschieden. Das geht aus den Gründen der Entscheidung hervor, in denen die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag als offensichtlich unzulässig bewertet hat (VKB 4), und darüber hinaus aus dem Umstand, dass die Vergabekammer im angefochtenen Beschluss nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB über die Kosten und die Erstattung der der Antragsgegnerin im Nachprüfungsverfahren entstandenen Aufwendungen entschieden hat (VKB 2, 5), was nicht veranlasst gewesen wäre, hätte die Vergabekammer nur über die Zustellung des Nachprüfungsantrags entscheiden wollen.

II. Der - nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens - zulässigerweise auf die Feststellung einer Rechtsverletzung des Antragstellers im Vergabeverfahren "Gestellung von Personal und Fahrzeugen für den Rettungsdienst der Stadt B... (Kennzahl 37/45580)" gerichtete Nachprüfungsantrag ist indes unbegründet.

1. Das Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. GWB ist entgegen der von der Vergabe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


Gesetz gegen Wettbewerbsbes... / § 102 Sektorentätigkeiten
Gesetz gegen Wettbewerbsbes... / § 102 Sektorentätigkeiten

  (1) 1Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind   1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren