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OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.09.2000 - 2b Ss 222/00 64/00 I

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Leitsatz (amtlich)

Durch das Herstellen und Gebrauchen einer Fotokopie, die durch Zusammensetzen und Fotokopieren von Teilen mehrerer Schriftstücke erstellt worden ist, wird der Tatbestand der vollendeten Urkundenfälschung nicht erfüllt; eine solche Collage ist nämlich keine Urkunde im Rechtssinne. In einem solchen Fall liegt eine versuchte Urkundenfälschung vor, wenn der Täter glaubt oder für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass es sich bei dem Produkt seiner Manipulation um eine Urkunde im Rechtssinne handelt.

 

Tenor

Das angefochtene Urteil und das zugrunde liegende Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 13. September 1999 werden aufgehoben.

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

 

Gründe

Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Betruges zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht "mit der Maßgabe" verworfen, daß der Angeklagte der versuchten Urkundenfälschung schuldig sei. Die Revision des Angeklagten führt mit der Sachrüge zum Freispruch.

I.

Der Angeklagte bewarb sich im Februar 1998 um eine Mietwohnung in Neuss, konnte aber den gewünschten Einkommensnachweis aus seinem Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen nicht führen. "Deshalb" - so die Feststellungen des Landgerichts - "konstruierte der Angeklagte aus bei ihm verbliebenen Blankoformularen und aus alten Schriftstücken seines früheren Steuerberaters. . . (einen) auf den 8. Februar 1998 datierten Einkommensnachweis, wobei der Angeklagte mit einer Papierschneidemaschine mehrere Einzelstücke aus anderen Schriftstücken herausgeschnitten. . . (, ) diese herausgeschnittenen Einzelstücke auf einem Fotokopiergerät zusammengelegt und dann fotokopiert hatte; nach me...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) versuchte Hehlerei  Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 27. April 1998 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über ...

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