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OLG Düsseldorf Beschluss vom 02.03.2011 - I-3 Wx 214/08

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Leitsatz (amtlich)

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Beschränkung des Pflichtteilsrechts und Anordnung der Testamentsvollstreckung wegen Überschuldung und/oder Verschwendung "in guter Absicht" in einem gemeinschaftlichen Testament bzw. Erbvertrag, insbesondere den Anforderungen an die hinreichende Darstellung von Kernsachverhalten.

 

Normenkette

BGB § 2338

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Entscheidung vom 29.08.2008; Aktenzeichen 19 T 529/08)

AG Neuss (Aktenzeichen 134 VI 173/06)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluss und die zugrunde liegende Entscheidung des Amtsgerichts vom 05. August 2007 werden aufgehoben.

Wert: 450.000,- Euro

 

Gründe

I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Kinder der verstorbenen Eheleute Dr. F. W. W. (2000) und E. W., geborene Schönfeld (2005).

Die Beteiligte zu 2 ist im gemeinschaftlichen Testament vom 21. August 1991, bestätigt durch den notariellen Erbvertrag vom 19. Juni 1997, als Alleinerbin und Testamentsvollstreckerin eingesetzt worden; das Pflichtteilsrecht des Beteiligten zu 1 wurde wegen Überschuldung und Verschwendung "in guter Absicht gemäß § 2338 BGB" beschränkt.

Das Amtsgericht hat am 28. August 2006 angekündigt, der Beteiligten zu 2 ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, weil die Testamentsanfechtung des Beteiligten zu 1 nicht durchgreife.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 hat das Landgericht am 27. April 2007 den angefochtenen Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da das Amtsgericht sich nicht mit der vorgreiflichen Frage befasst habe, ob die Anordnung der Pflichtteilsbeschränkung und Testamentsvollstreckung gemäß § 2338 BGB in dem Testament vom 21. August 1991 wirksam ist.

Das Amtsgericht hat am 05. August 2007 erneut seine Absicht angekündigt, der Beteiligten zu 2 ein Testame...

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 2338 Pflichtteilsbeschränkung
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  (1) 1Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung ...

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