Leitsatz (amtlich)
Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss (mit Lagebericht) einer Emittentin von Inhaberteilschuldverschreibungen
Verfahrensgang
LG Leipzig (Urteil vom 07.10.2011; Aktenzeichen 4 O 4715/09) |
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Leipzig vom 7.10.2011 - 4 O 4715/09, unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.500 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins seit dem 13.3.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der bereits zur Tabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, 405 IN 2046/06, festgestellten Ansprüche des Klägers auf Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der zuvor genannten Gegenleistung in Verzug befinden.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/6 und die Beklagten als Gesamtschuldner 5/6 zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der Kläger begehrt von der beklagten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Beklagte zu 1) und deren Geschäftsführer, dem Beklagten zu 2), Schadensersatz wegen eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks, den der Beklagte zu 2) nach selbst durchgeführter Prüfung für die Beklagte zu 1) der XXX (im Folgenden: XXX oder Gesellschaft) für das Geschäftsjahr 2002 am 25.6.2003 erteilte.
Die XXX veräußerte auf dem sog. "grauen Kapitalmarkt" Inhaberteilschuldverschreibungen an Kleinkapitalanlege...