Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Dresden Beschluss vom 21.02.2002 - 22 WF 88/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnung bzgl. Ehewohnung

 

Normenkette

ZPO n.F. §§ 217, 572 Abs. 1 S. 1, § 620c

 

Verfahrensgang

AG Leipzig (Beschluss vom 06.02.2002; Aktenzeichen 30 F 350/02)

 

Tenor

Das Verfahren wird zur Entscheidung darüber, ob der Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss vom 6.2.2002 abgeholfen wird, an das AG – FamG – zurückverwiesen.

 

Gründe

I. Die Parteien sind seit 11.4.1987 verheiratet. Sie streiten um die Zuweisung der Ehewohnung. Bei der Ehewohnung handelt es sich um eine beiden Parteien gehörende Eigentumswohnung, in der sie mit ihrem am 11.9.1987 geborenen Sohn C. seit 1.9.2001 getrennt gelebt haben.

Nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung am Abend des 29.1.2002, bei der die Antragstellerin verletzt wurde, hat sie mit Schriftsatz vom 31.1.2002 beantragt, ihr die eheliche Wohnung zur alleinigen Benutzung, zusammen mit dem Sohn C., zuzuweisen. Gleichzeitig hat sie den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung, verbunden mit weiteren Regelungen, insb. zur Räumung der Wohnung durch den Antragsgegner, beantragt. Das FamG hat daraufhin „Termin zur Anhörung” bestimmt auf 6.2.2002, 13.00 Uhr. Die Ladung zu diesem Termin – mit dem Antrag der Antragstellerin – wurde dem Antragsgegner am 5.2.2002 durch Niederlegung bei der Post zugestellt. In der Verhandlung vom 6.2.2002, in der er nicht anwesend war, wurde die Antragstellerin angehört. Am Ende der Verhandlung verkündete das FamG einen Beschluss, wonach der Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung u.a. die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zugewiesen und der Antragsgegner verpflichtet wurde, die Wohnung sofort, spätestens zum 11.2.2002, zu räumen.

Gegen diese Entscheidung wendet sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde vom 12.2.2002, die b...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Zivilprozessordnung / § 217 Ladungsfrist
Zivilprozessordnung / § 217 Ladungsfrist

Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage.

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren