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OLG Celle Urteil vom 23.06.2021 - 14 U 198/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Haushaltsführungsschaden nach französischem Recht

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Berechnung eines fiktiv geltend gemachten Haushaltsführungsschadens nebst Verzinsung infolge eines Verkehrsunfalls in Frankreich nach französischem Recht.

 

Normenkette

BGB § 843; ZPO § 287

 

Verfahrensgang

LG Lüneburg (Urteil vom 23.09.2019; Aktenzeichen 6 O 106/15)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.09.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Lüneburg ≪ 6 O 106/15 ≫ teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 10.953,02 EUR nebst Zinsen aus diesem Betrag in nachfolgend bestimmter Höhe zu zahlen:

  • vom 16.03.2016 bis zum 30.06.2016 in Höhe von 9,08 %,
  • vom 01.07.2016 bis zum 31.12.2016 in Höhe von 8,7 %,
  • vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 in Höhe von 8,32 %,
  • vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017 in Höhe von 7,88 %,
  • vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 in Höhe von 7,46 %,
  • vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018 in Höhe von 7,2 %,
  • ab dem 01.01.2019 bis zur Rechtskraft des Urteils in Höhe des zweifachen Wertes des jeweils geltenden Arrêté relatif à la fixation du taux de l'interêt legal und
  • mit Rechtskraft in Höhe des Wertes des jeweils geltenden Arrêté relatif à la fixation du taux de l'interêt legal.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.768,00 EUR nebst Zinsen aus diesem Betrag in nachfolgend bestimmter Höhe zu zahlen:

  • vom 26.07.2015 bis zum 31.12.2015 in Höhe von 8,58 %
  • vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016 in Höhe von 9,08 %
  • vom 01.07.2016 bis zum 31.12.2016 in Höhe von 8,7 %
  • vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 in Höhe von 8,32 %
  • vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017 in Höhe von 7,88 %
  • vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 in Höhe von 7,46 %
  • vom 01.07.2018 bis zum 31.12.201...

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