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OLG Celle Urteil vom 21.04.2010 - 3 U 202/09

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Leitsatz (amtlich)

Eine Bank ist auch dann verpflichtet, den Anleger über ihr zugeflossene Rückvergütungen aufzuklären, wenn sich aus dem Prospekt über das Anlageobjekt (hier Medienfonds) ergibt, dass an eine mit der Bank nicht identische Vertriebsgesellschaft Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung erhält. Dies gilt auch dann, wenn die Vertriebsgesellschaft - im Prospekt offen ausgewiesen - berechtigt ist, auch Dritte als Vertriebspartner einzusetzen.

 

Normenkette

BGB § 280 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Hannover (Urteil vom 09.07.2009; Aktenzeichen 8 O 183/07)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 08.12.2011; Aktenzeichen 1 BvR 2514/11)

BGH (Beschluss vom 24.08.2011; Aktenzeichen XI ZR 191/10)

BGH (Beschluss vom 19.07.2011; Aktenzeichen XI ZR 191/10)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 9.7.2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des LG Hannover teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt,

a) an die Klägerin 26.250 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.7.2007 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung des Anteils in Höhe des Nominalbetrages von 25.000 EUR an der ... fonds ... x1 GmbH & Co. KG des Herrn Dr. J. F.,..., sowie

b) an die Klägerin weitere 14.875 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.7.2007 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung des Anteils in Höhe des Nominalbetrages von 25.000 EUR an der ... fonds x2 GmbH & Co. KG des Herrn Dr. J. F.,...

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin mit gleicher Fälligkeit den Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der Schuld des Zedenten Dr. J. F. hinsichtlich der vorstehend unter Nr. 1. b) bezeichneten Beteiligung × aus dem Darlehe...

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