Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Urteil vom 20.12.2005 - 14 U 147/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung des Waldbesitzers

 

Leitsatz (amtlich)

1. § 30 NWaldLG nimmt nur eine Konkretisierung dessen vor, was in § 14 BWaldG rahmenrechtlich geregelt ist, und stellt keine darüber hinausgehende (unzulässige) Erweiterung der Haftungsprivilegierung des Waldbesitzers dar.

2. Wer einen umgestürzten Baum, der eine gefahrlose Weiterbenutzung eines Wanderweges verhindert, abseits des Weges bei Schnee auf einem Trampelpfad um die Baumkrone herum zu umgehen versucht und dabei stürzt, handelt auf eigene Gefahr und hat sich die Folgen des Sturzes selbst zuzuschreiben. Der Waldbesitzer haftet unter diesen Umständen nicht wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung.

 

Normenkette

NWaldLG § 30; BWaldG § 14; BGB § 823

 

Verfahrensgang

LG Hannover (Urteil vom 02.05.2005; Aktenzeichen 20 O 3/05)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2.5.2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des LG Hannover wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.700 EUR festgesetzt.

 

Gründe

Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen.

1. Die Einzelrichterin hat mit zutreffender Begründung dargelegt, dass der Beklagten schon deshalb keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorgeworfen werden kann, weil ihre Haftung aufgrund der Regelung in § 30 S. 2 Nr. 1 und 2 NWaldLG ausgeschlossen ist. Auf diese Ausführungen, die sich der Senat zu Eigen macht, wird zur Vermeidung bloßer Wiederholungen Bezug genommen. Im Hinblick auf das Berufungsvorbringen sei lediglich noch darauf hingewiesen, dass § 30 NWaldLG nur eine Konkretisierung dessen vornimmt, was in § ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Niedersächsisches Gesetz üb... / § 30 Haftung
Niedersächsisches Gesetz üb... / § 30 Haftung

1Wer von den Betretensrechten nach den §§ 23 bis 28 Gebrauch macht, handelt auf eigene Gefahr. 2Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden haften insbesondere nicht für   1. natur- oder waldtypische Gefahren durch Bäume, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren