Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Bremen Beschluss vom 11.05.2021 - 1 Ausl.A 3/17

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Verkündung von Durchführungshaftbefehlen nach § 34 IRG durch den Senat des Oberlandesgerichts oder ein anderes Gericht. Bekanntgabe nach §§ 34 Abs. 3 i. V. m. 20 Abs. 2 IRG. Strafrecht. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Auslieferung. Durchführungshaftbefehl. Bekanntgabe des Durchführungshaftbefehls. keine Anwendung der §§ 115 ff. StPO

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Verkündung eines Durchführungshaftbefehls nach § 34 IRG bedarf es nicht und zwar weder durch den erlassenden Senat des Oberlandesgerichts noch durch ein anderes Gericht.

2. Haftbefehle nach dem IRG werden, außerhalb des Anwendungsbereichs des § 21 Abs. 1 IRG, ausschließlich durch Übergabe einer Ausfertigung und - soweit erforderlich - einer Übersetzung bekannt gegeben, § 20 Abs. 2 IRG.

 

Normenkette

IRG § 34 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1 S. 3, Art. 104 Abs. 1; IRG § 20 Abs. 2

 

Tenor

Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bremen, dem Verfolgten den Durchführungshaftbefehl des Senats vom 30.04.2021 bekannt zu geben, wird zurückgewiesen.

Einer Verkündung des Durchführungshaftbefehls durch den Senat des Oberlandesgerichts oder ein anderes Gericht bedarf es nicht.

 

Gründe

I.

Die Republik Albanien ersucht um Auslieferung des Verfolgten zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus dem Abwesenheitsurteil des Amtsgericht K. vom 21.06.2016 in Verbindung mit dem Urteil des Berufungsgerichts S. vom 05.10.2016.

Mit Beschluss vom 23.12.2020 hat der Senat die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Albanien für zulässig erklärt. Das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben an das albanische Justizministerium vom 25.03.2021 die Auslieferung des Verfolgten nach Albanien bewilligt.

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 08.04.2021 hat der Senat am 30.04.2021 nach § 34 IRG d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Gesetz über die internation... / § 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
Gesetz über die internation... / § 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung

  (1) Befindet sich der Verfolgte nach der Bewilligung der Auslieferung auf freiem Fuß und ist die Durchführung der Auslieferung nicht auf andere Weise gewährleistet, so ordnet das Oberlandesgericht durch schriftlichen Haftbefehl die Haft zur Durchführung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren