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OLG Bremen Beschluss vom 10.07.2025 - 4 UF 38/25

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil zur alleinigen Ausübung bei häuslicher Gewalt durch den anderen Elternteil trotz Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht

Leitsatz (amtlich)

1. Vom Kindesvater gegen die Kindesmutter ausgeübte Gewalt kann es gebieten, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder auf die Kindesmutter zu übertragen.

2. Dem gewaltbetroffenen Elternteil kann auch in der Regel eine Restkooperation mit dem gewalttätigen Elternteil nicht zugemutet werden, so dass auch die Erteilung einer umfänglichen Sorgerechtsvollmacht in einem solchen Fall nicht dazu führt, dass es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt.

Normenkette

BGB § 1671

Verfahrensgang

AG Bremen (Aktenzeichen 70 F 2144/24 SO)

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 04.04.2025 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 4.000,00 festgesetzt.

Gründe

I. Die Antragstellerin (im folgenden Kindesmutter) und der Antragsgegner (im folgenden Kindesvater) sind die Eltern der drei betroffenen, derzeit zwölf, neun und sechs Jahre alten Kinder A, B und C. Die Kindeseltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus, weil die Kinder aus ihrer Ehe hervorgegangen sind.

Die Kindeseltern haben sich spätestens am 17.05.2024 getrennt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Kindesmutter mit den gemeinsamen Kindern die eheliche Wohnung verlassen und sich in ein Frauenhaus begeben. Zuvor hatte die Kindesmutter bereits zweimal ein Frauenhaus aufgesucht, wobei es jeweils zu einer Versöhnung kam. Mittlerweile lebt die Kindesmutter mit den Kindern an einem vor dem Kindesvater geheim gehaltenen Ort in einer anderen Stadt. Die Ehe ist inzwischen geschieden.

Dur...

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