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Niedersächsisches FG Urteil vom 27.11.2014 - 1 K 10294/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Übertragung Mitunternehmeranteil: Keine Aufdeckung stiller Reserven gem. § 6 Abs. 3 S. 1 , 2. HS EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Wird der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so ist bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers für die übertragenen WG bzw. Anteile an WG der Buchwert anzusetzen. Der Rechtsnachfolger ist nach § 6 Abs. 3 Satz 3 EStG an diese Werte gebunden.
  2. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG in der seit VZ 2001 gültigen Fassung scheidet die Aufdeckung der stillen Reserven im unentgeltlich übertragenen Teil eines Mitunternehmeranteils aus, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens vorher bzw. zeitgleich zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen worden ist.
  3. Nämliches gilt, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens nachher zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen wird..
 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 3, 5

 

Streitjahr(e)

2008

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 12.05.2016; Aktenzeichen IV R 12/15)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten in das Betriebsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, im Jahr 2011 die Anwendung des § 6 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine unentgeltliche Übertragung eines Teils des Kommanditanteils im Jahr 2008 ausschließt und bejahendenfalls wie hoch der Unternehmenswert der Klägerin anzusetzen ist.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co KG ein Bauunternehmen. Ihr alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementärin der Klägerin war ursprünglich A. Er übertrug mit notariellem Vertrag vom 19. November 2008 90 v. H. seines Kommanditant...

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