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Niedersächsisches FG Urteil vom 19.03.2026 - 5 K 137/25

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Rechtsfehler bei Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System; Kein Vorliegen eines Schreib- oder Rechenfehlers wegen automatisierter Überführung infolge eines fehlerhaften Steuerschlüssels unzutreffend errechneten Betrags in Steuererklärung

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System, durch die eine bestimmte rechnerisch korrekt durchgeführte Rechenoperation ausgelöst wird, stellt keinen Rechenfehler i.S.d. § 173a AO dar; hierin liegt lediglich ein von § 173a AO nicht erfasster Irrtum bei der Auswahl der Rechenmethode.
  2. Die automatisierte Überführung eines infolge eines fehlerhaften Steuerschlüssels unzutreffend errechneten Betrags in eine Steuererklärung ist kein Schreib- oder Rechenfehler i.S.d. § 173a AO, wenn der Stpfl. genau den vom System ausgegebenen Betrag erklären wollte.
  3. Das Versäumnis, bei der Korrektur eines fehlerhaften Steuerschlüssels in einem Reporting-Tool zur Erstellung der Steuererklärung auch den durch die fehlerhafte Parametrisierung des ERP-Systems errechneten und übernommenen Betrag anzupassen, ist kein Schreib- oder Rechenfehler i.S.d. § 173a AO.
  4. Die fehlerhafte Korrektur im Reporting-Tool stellt zudem eine Zäsur dar, die den Kausalzusammenhang zwischen dem ursprünglichen Eingabefehler (falscher Steuerschlüssel) und dem fehlerhaften Erklärungsinhalt unterbricht.
  5. Die unvollständige Berichtigung eines vom Reporting-Tool als fehlerhaft erkannten Buchungsfehlers in der Weise, dass nur der Steuerschlüssel, nicht aber der dadurch unzutreffend ermittelte Betrag korrigiert wird, obgleich der Arbeitsauftrag des Reporting-Tools ausdrücklich auch auf die Überprüfung des Betrags hinwies k...

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