vorläufig nicht rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Inhaltsgleich mit Urteil des Niedersächsischen FG vom 16.12.2021 11 K 14196/20 - Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA
Leitsatz (redaktionell)
1. Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person ist als solche nicht als Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA anzusehen.
2. Der von der Rechtsprechung entwickelte sog. wirtschaftliche Arbeitgeber-Begriff stellt auf eine „rechtlich selbständige Person“ ab.
Normenkette
AEUV Art. 45, 49, 54; EStG 2009 §§ 38, 49 Abs. 1 Nr. 4; GG Art. 3; OECD-MA 2017 Art. 15, 5; OECDMustAbk Art. 15, 5
Nachgehend
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin als inländische Arbeitgeberin gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen hat.
Die Klägerin wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben. Sie ist eine […]. Ihr Stammhaus befindet sich in A und sie unterhält neben mehreren Niederlassungen in Deutschland auch zahlreiche Zweigniederlassungen im europäischen und außereuropäischen Ausland.
Im [...] 2020 standen mehr als x Personen in einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis zur Klägerin. Davon waren x Arbeitnehmer im Stammhaus in A tätig und die übrigen Arbeitnehmer in ihren x ausländischen Zweigniederlassungen. Im Einzelnen waren x Arbeitnehmer in […]. Die bei diesen Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer waren jeweils im betreffenden Beschäftigungsstaat wohnhaft.
Die vorgenannten auslandsans...