rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Umfang der Aussetzung bei AdV eines Änderungsbescheids. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Einkommensteuer 1994
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 1994 vom 3. Februar 1997 wird in Höhe von 10.200 DM bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten.
Tatbestand
I.
Streitig ist die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids.
Die Antragsteller sind Eheleute, die für das Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Ehemann erzielt … Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Am 25. April 1994 wurde ihm von seiner Mutter das Grundstück … Flur …, Flurstück … zur Größe von 689 qm unentgeltlich übertragen. Aufgrund einer Baugenehmigung vom 14. Juni 1994 errichtete der Antragsteller auf diesem Grundstück zwei Doppelhaushälften, die Anfang 1995 fertiggestellt wurden. Durch Verträge vom 24. bzw. 29. November 1994 veräußerte er die Objekte zu einem Kaufpreis von 239.000 DM bzw. 241.000 DM. In beiden Fällen wurde ein Teilbetrag von 200.000 DM noch im Streitjahr 1994 gezahlt. Die Restzahlungen erfolgten 1995. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung erfaßten die Antragsteller diesen Vorgang nicht.
Durch Bescheid vom 19. Februar 1996 setzte der Antragsgegner (das Finanzamt – FA –) die Einkommensteuer auf 168 DM fest. Unter Berücksichtigung einbehaltener Lohnsteuer (9.452 DM) ergab sich danach ein Erstattungsbetrag von 9.284 DM, der an die Antragsteller ausgezahlt wurde.
Im Anschluß an eine Außenprüfung, die in der Zeit vom … stattfand und sich u.a. auf die Einkommensteuer 1994 erstreckte, vertrat der Prüfer die Ansicht, daß es sich bei der Errichtung und anschließenden Veräußerung der beiden Doppelhaushälften um eine gewerbliche Täti...