Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 23.04.2009 - L 3 R 379/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verrechnung. Zulässigkeit der Erklärung eines Verrechnungsersuchens durch Verwaltungsakt

 

Orientierungssatz

Ein Verrechnungsersuchen gegenüber einem anderen Sozialleistungsträger kann durch Bescheid erklärt werden (Anschluss an BSG vom 5.2.2009 - B 13 R 31/08 R).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.10.2012; Aktenzeichen B 13 R 13/12 R)

 

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Verrechnung von Beitragsforderungen der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) als Einzugstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags mit einem Teilbetrag der dem Kläger von der Beklagten laufend gewährten Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der ... 1938 geborene Kläger war von Juli 1992 bis zum Jahr 1997 als Einzelkaufmann (Betrieb eines Lebensmittelgeschäfts) Arbeitgeber mehrerer Arbeitnehmer. Die KKH erteilte dem Kläger Beitragsbescheide über - von ihm als Arbeitgeber abzuführende - Gesamtsozialversicherungsbeitrage mit folgenden Daten und Beträgen für die Beitragsmonate März 1996 bis März 1997:

22. April 1996/9.556,18 DM; 6. Juni 1996/9.575,44 DM; 21. Juni 1996/8.920,58 DM; 22. Juli 1996/9.148,48 DM; 21. August 1996/9.308,94 DM; 23. September 1996/4.506,26 DM; 22. Oktober 1996/663,14 DM; 25. November 1996/663,14 DM; 10. März 1997/663,14 DM, 672,88 DM, 684,24 DM; 24. März 1997/684,24 DM; 22. April 1997/684,24 DM.

Der Kläger leistete auf diese Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger in Höhe von insgesamt 55731,90 DM (= 28.495,27 €) nur einen Anteil der für März 1996 ausstehenden Beitragsforderung. Die Anträge der KKH sowie der AOK Halle auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen des Klägers wurden mangels einer den Kosten des Verf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BSG B 3 P 1/07 R
BSG B 3 P 1/07 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines Leistungserbringers  Leitsatz (amtlich) Ein Sozialversicherungsträger kann mit seinem Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht gegen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren