Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.11.2010 - L 6 U 5/07

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfall. Ursachenzusammenhang. Hinreichende Wahrscheinlichkeit. Kreuzbandriss. Unfallhergang. Vorschaden. Anerkennung einer Schädigung als Unfallfolge unter Berücksichtigung eines Vorschadens

 

Leitsatz (redaktionell)

Ob ein Gesundheitsschaden “wesentlich” auf einer versicherten Tätigkeit beruht, ist anhand verschiedener Kriterien festzustellen. Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, der zeitliche Verlauf, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm.

 

Orientierungssatz

1. Nachgewiesene Gesundheitsstörungen sind Folgen eines Arbeitsunfalls, wenn zwischen dem Unfallereignis und ihnen entweder direkt oder vermittelt durch durch den Gesundheitserstschaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Dabei gilt der Bewertungsmaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit.

2. Ist ein belegter Vorschaden nicht als derart überwiegend zu veranschlagen, dass er der Unfalleinwirkung die Qualität einer erheblich mitwirkenden Bedingung nimmt, so behält das Unfallgeschehen die Bedeutung einer rechtlich wesentlichen Teilursächlichkeit für den Eintritt des Gesundheitsschadens.

 

Normenkette

SGB VII § 8 Abs. 1

 

Tenor

Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der angefochtene Bescheid abgeändert wird.

Die Beklagte trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Riss des vorderen Kreuzbandes im linken Knie der Klägerin durch einen Arbeitsunfall verursacht worden ist.

Die 1956 geborene Klägerin verlor am 14. April 2004 gegen 15.20 Uhr bei versicherter Tätigkeit auf einer Leiter stehend das Gleichgewicht, stürzte mit durchgestrecktem Bein zu Boden und verdrehte sich hierbei das linke Kniegelenk, mit dem sie nach innen einknickte. Der kurz darauf aufgesuchte Durchgangsarzt Prof. Dr. W. (Direktor der Klinik für Unfallchirurgie der Universität M.) fand eine endgradige Streck- und Beugehemmung des linken Knies, einen stabilen Kapsel-Bandapparat, negative Meniskus- und Kreuzbandzeichen und diagnostizierte eine Distorsion des linken Kniegelenkes. Im Rahmen der Untersuchung am 16. April 2004 gab er einen von der Klägerin beschriebenen deutlichen Belastungsschmerz mit mittlerweile rückläufiger Schwellung wieder. Das Gangbild der Klägerin sei kleinschrittig und unter Verwendung von Unterarmgehstützen hinkend. Das Knie weise einen deutlichen, wenngleich nicht punktionswürdigen Erguss auf. Die Seitenbänder seien stabil, die Kreuzbänder seien wegen des Ergusses nicht sicher beurteilbar und die Beweglichkeit des Knies jetzt mehr eingeschränkt (0-10-110°).

Ein am 20. April 2004 gefertigtes Magnetresonanztomogramm (MRT) des linken Kniegelenks erbrachte einen deutlichen Gelenkerguss, Grad-II-Läsionen beider Menisken, kein Knochenödem sowie ein im gesamten Verlauf und in allen Sequenzen nicht ausreichend abgrenzbares vorderes Kreuzband. Das hintere Kreuzband, die Seitenbänder und die Gelenkkapsel waren intakt. Im Bericht über die am 28. April 2004 in der Klinik für Unfallchirurgie der Universität M. durchgeführte Arthroskopie sind intraoperativ eine vordere Kreuzbandruptur mit Blutauflagerungen im Bereich der deutlich aufgefaserten Kreuzbandstümpfe, ein Innenmeniskuslängsriss im Bereich des Hinterhorns, ein am Rand degenerativ aufgefaserter Außenmeniskus sowie im lateralen Kompartiment eine Chondromalazie (Knorpelerweichung) II. Grades beschrieben. Der makroskopische Befund spreche für eine frische Kreuzbandruptur. Die feingewebliche Aufbereitung der intraoperativ aus dem Innenmeniskus und dem vorderen Kreuzband entnommenen Gewebestücke ergab nach der Auswertung der Pathologen Prof. Dr. R. und Dr. R. (Institut für Pathologie der Universität M.) im Meniskusbereich u.a. keine Eisenpigmentablagerungen und im aufgespleißten Sehnengewebe randliche Kapillareinsprossungen wie bei einer mehrzeitigen Sehnenruptur.

Im Rahmen eines am 31. August 2004 gefertigten MRT des linken Kniegelenks hätten sich im Vergleich zur Voraufnahme nach Prof. Dr. G. und Dr. L. (Klinik für Diagnostische Radiologie der Universität M.) zunehmende Degenerationen im Meniskusbereich sowie regelrechte Kreuz- und Seitenbänder gezeigt.

Bereits im Mai 1997 war die Klägerin wegen Beschwerden im linken Kniegelenk von dem Facharzt für Orthopädie Dr. W. behandelt worden, der die Erstellung des MRT vom 9. Juni 1997 veranlasst hatte. Hieraus gingen nach der Auswertung des Facharztes für Radiologie und Nuklearmedizin Dr. H. eine diskrete Signalanhebung im Vorderhornbereich des Außenmeniskus, ein kleiner Einriss an der Unterfläche des Innenmeniskushinterhorns, ein geringer Gelenkerguss, eine Chondropathia patellae Grad I-II, intakte Seitenbänder und ein unauffälliges hinteres Kreuzband hervor. Das vordere Kreuzband sei deutlich ödem...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    2.688
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.681
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.180
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.169
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.145
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.116
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.098
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    997
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    860
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    834
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    814
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    801
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    787
  • § 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis
    759
  • Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag
    731
  • § 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage
    730
  • § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
    729
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 6.1 Die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes
    718
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    705
  • § 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
    686
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis: Schädigung durch eine medizinische Untersuchung als Folge eines Arbeitsunfalls
Röntgen knie
Bild: Pexels

Gesundheitsschäden, die durch eine vom Durchgangsarzt oder Versicherungsträger veranlasste Untersuchung wegen eines Arbeitsunfalls verursacht sind, sind nach einem Urteil des LSG Sachsen-Anhalt in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, auch wenn die Untersuchung nicht erforderlich war.


Haufe Shop: Mergers & Acquisitions
Mergers & Acquisitions
Bild: Haufe Shop

M&A-Aktivitäten umfassen ein breites Themenspektrum, zu dem Unternehmenskäufe und -verkäufe, Beteiligungen, Fusionen und Joint Ventures genauso gehören wie strategische Allianzen. Die Motive für M&A-Aktivitäten können vielfältig sein, sie reichen von Wachstum über Restrukturierungen bis zu Nachfolgeregelungen. Über 80 renommierte Autorinnen und Autoren aus Unternehmens- und Rechtsberatung und aus der Wissenschaft analysieren in diesem Praxisbuch den M&A-Markt aus der Markt-, Transaktions- und Rechtsperspektive. Neu ist die Berücksichtigung von Entwicklungen im Kontext Nachhaltigkeit.


LSG Sachsen-Anhalt L 6 U 76/09
LSG Sachsen-Anhalt L 6 U 76/09

  Entscheidungsstichwort (Thema) Unfallversicherung. Anerkennung zusätzlicher Unfallschäden. Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. haftungsbegründende Kausalität. Nachweis -weiterer Gesundheitserstschaden. Kreuzbandriss  Leitsatz (amtlich) Bei ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren