Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.07.1986 - L 5 K 52/85

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Heilmittel, äußerliche Einwirkung. Zweckmäßigkeit. Maß des Notwendigen. Wirtschaftlichkeitsgebot. Bewegungsgerät "Revital" als Heilmittel. Krankengymnastik, Bewegungstherapie

 

Leitsatz (amtlich)

Das motorbetriebene Bewegungsgerät „Revital” ist ein Mittel, das erforderlich und geeignet ist, die therapeutische Wirkung einer zwei- bis dreimal wöchentlich durchgeführten krankengymnastischen Behandlung von gehunfähigen MS-Kranken zu unterstützen und zu ergänzen.

 

Orientierungssatz

Nach den guten Erfahrungen von Ärzten und Fachkliniken mit dem Revital-Bewegungsgerät erscheint die negative medizinische Bewertung durch die Arbeitsgruppe Heil- und Hilfsmittel bei der Arbeitsgemeinschaft für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherung vom 14.12.1983 nicht mehr gerechtfertigt.

 

Normenkette

RVO § 182 Abs. 1 Nr. 1b, Abs. 2

 

Verfahrensgang

SG Koblenz (Urteil vom 05.09.1985; Aktenzeichen S 5 K 52/84)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 5. September 1985 geändert. Unter Aufhebung des Bescheids vom 30. März 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Mai 1984 wird die Beklagte verurteilt, die Kosten für ein Revital-Bewegungsgerät zu übernehmen.

2. Die Beklagte hat die der Klägerin in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die im … 1934 geborene Klägerin begehrt von der Beklagten, deren Mitglied sie ist, die Übernahme der Kosten für ein therapeutisches Bewegungsgerät „Revital” der Firma Neubauer GmbH.

Die Klägerin leidet an einer schweren multiplen Sklerose mit progredienten Symptomen (Sehstörungen, Sprachstörungen und Bewegungsstörungen aller vier Gliedmaßen). Wegen spastischer Paresen in beiden Beinen ist sie seit 19...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BSG 3 RK 53/74
BSG 3 RK 53/74

  Entscheidungsstichwort (Thema) Dienstleistungen als Heilmittel  Beteiligte Kläger und Revisionskläger Beklagte und Revisionsbeklagte   Tatbestand I. Der 1934 geborene R. leidet seit etwa 1950 an Schizophrenie. Die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren