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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.07.2009 - L 5 AS 131/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Absenkung des Arbeitslosengeld II. wiederholtes Meldeversäumnis. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Pflicht zur Vorlage einer besonderen Bescheinigung über die Unfähigkeit der Wahrnehmung des Meldetermins. wichtiger Grund. Arzttermin

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Leistungsträger kann von dem Meldepflichtigen die Vorlage einer über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinausgehenden Bescheinigung über die Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Meldetermins verlangen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzeitig die Unfähigkeit zur Wahrnehmung eines Meldetermins begründet.

2. Der Leistungsträger ist jedenfalls dann nicht verpflichtet, dem Meldepflichtigen mitzuteilen, ob ein vorgebrachter Entschuldigungsgrund ausreichend ist, wenn der Meldepflichtige unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten und einer angemessenen Bearbeitungszeit nicht mit einer entsprechenden Mitteilung rechnen durfte.

3. Die Wahrnehmung eines Arzttermins ist nur dann ein wichtiger Grund für die Versäumung eines Meldetermins, wenn es sich um einen notfallmäßigen oder aus sonstigen Gründen unaufschiebbaren Termin handelt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.11.2010; Aktenzeichen B 4 AS 27/10 R)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 4.9.2008 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen Absenkungen seines Arbeitslosengeld (Alg) II, die die Beklagte wegen wiederholter Verletzung seiner Meldepflicht angeordnet hat.

Der 1957 geborene, alleinstehende Kläger bezieht seit Januar 2005 von der Beklagten Leistungen nach dem SGB II. In der Vergangenheit war er unter Vorlag...

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