Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.01.1976 - L 6 J 114/75

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

nicht rechtskräftig

 

Leitsatz (amtlich)

Die Tatsache, daß das Sozialgerichtsgesetz (SGG) keine eidliche Parteivernehmung kennt, schließt die Berücksichtigung eidesstattlicher Versicherungen eines Beteiligten im Verfahren vor den Sozialgerichten nicht aus, soweit diese in einer besonderen sozialrechtlichen Vorschrift wie WGSVG § 3 Abs. 2 als Mittel der Glaubhaftmachung ausdrücklich zugelassen sind.

 

Normenkette

WGSVG § 3 Abs. 2

 

Verfahrensgang

SG Speyer (Urteil vom 30.04.1975; Aktenzeichen S 10 J 971/73)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 30. April 1975 abgeändert:

Die Beklagte wird unter Abänderung ihrer Bescheide vom 31. Juli 1972 und 19. August 1975 verurteilt, der Klägerin Erwerbsunfähigkeitsrente unter Berücksichtigung der Zeiten vom 1. Februar 1936 bis 7. März 1938 und vom 3. April bis 2. September 1938 als weitere Ersatzzeiten im Sinne von § 1251 Abs. 1 Nr. 4 Reichsversicherungsordnung zu gewähren.

Im übrigen werden Berufung und Anschlußberufung zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

 

Tatbestand

Mit der Berufung wendet sich die Beklagte dagegen, daß der Klägerin die Zeit vom 12. Juni 1934 bis 7. März 1938 als Ersatzzeit gemäß § 1251 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung (RVO) angerechnet wird. Die Klägerin begehrt dagegen mit der Anschlußberufung weitere Anrechnung der Zelten vom 1. Januar bis 11. Juni 1934 und vom 3. April bis 2. September 1938.

Die Klägerin ist 1914 in G. geboren. Sie ist jüdischer Abstammung und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG). Von Geburt besaß sie wahrscheinlich nicht die deutsche, sondern die österreichische Staatsangehörigkeit. Wann und wie sie diese verloren hat,...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


WiedergutmachungsG SV / § 3 Glaubhaftmachung
WiedergutmachungsG SV / § 3 Glaubhaftmachung

  (1) 1Für die Feststellung der nach diesem Gesetz erheblichen Tatsachen genügt es, wenn sie glaubhaft gemacht sind. 2Eine Tatsache ist glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren