Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsanwalt, der auf Grund eines "Mitarbeitervertrages" in der Praxis eines anderen selbständigen Rechtsanwalts tätig ist
Leitsatz (amtlich)
Ein Rechtsanwalt, der als Mitarbeiter in der Praxis (Kanzlei) eines anderen Rechtsanwalts tätig ist, der ein monatliches Pauschalhonorar, unabhängig von der Zahl der von ihm bearbeiteten Fälle erhält und der in die Organisation des Kanzleibetriebes eingegliedert ist, übt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus.
Verfahrensgang
SG Speyer (Urteil vom 02.12.1976; Aktenzeichen S 9 K 20/76) |
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 2. Dezember 1976 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Beigeladene zu 3) war seit 1973 als Rechtsanwalt in W. tätig. 1974 wurde er beim Amtsgericht Ludwigshafen und beim Landgericht Frankenthal als Anwalt zugelassen. Am 30. März 1974 schloß er mit dem Kläger, der in L. eine Rechtsanwaltskanzlei unterhält, einen sogenannten „Mitarbeitervertrag”, in dem er sich zur „freien wissenschaftlichen Mitarbeit” bei diesem verpflichtete. In dem Vertrag heißt es u.a., der Beigeladene zu 3) leiste seine Rechtsberatungs- und Vertretungsdienste eigenverantwortlich gegenüber der jeweiligen Partei; er sei gegenüber den Kläger nicht weisungsgebunden und habe die freie Wahl des Tätigkeitsortes und der Tätigkeitszeit, soweit letztere nicht durch Terminsvertretungen konkretisiert werde. Als Vergütung erhielt der Beigeladene zu 3) ein monatliches Pauschalhonorar von 3.300,– bzw. 3.600,– DM. Mit Wirkung ab 30. August 1975 schied er aus der Kanzlei des Klägers aus.
Aufgrund des Ergebnisses einer im Mai 1979 durchgeführten Betriebsführung stellte die Beklagte f...