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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.09.2008 - L 20 SO 92/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. örtliche Zuständigkeit. Sozialhilfe. Entscheidung der Schiedsstelle. Einschätzungsprärogative. gerichtlicher Überprüfungsumfang. Untersuchungsgrundsatz und rechtliches Gehör. Vergütungsvereinbarungen. Maßnahmen der ambulanten Betreuung und persönlichen Unterstützung nach § 67 SGB 12. öffentlich-rechtlicher Vertrag. Dissens. Befristung. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit. Ungleichbehandlung

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung.

 

Orientierungssatz

1. Bei der Klage gegen die Entscheidung einer Schiedsstelle ist gem § 77 SGB 12 iVm § 57 Abs 1 S 1 SGG das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Einrichtungsträger seinen Sitz hat, wenn der Einrichtungsträger die Leistung zwar über die Diakonie erbringt, aber diese rechtlich unselbständig ist.

2. Der Schiedsstelle in ihrer paritätischen Besetzung aus Vertretern der Einrichtungen sowie der Sozialhilfeträger (§ 80 Abs 2 S 1 SGB 12) wird eine besondere Beurteilungskompetenz zugemessen, woraus eine nur eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit folgt. Gerichtlich ist allein zu überprüfen, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat, und ob ihre Abwägung frei von Einseitigkeiten, in einem fairen und willkürfreien Verfahren sowie inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurde.

3. Die Schiedsstelle arbeitet entsprechend § 20 SGB 10 unter der Geltung des Untersuchungsgrundsatzes. Im Schiedsstellenverfahren gilt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs.

4. Ein Einrichtungsträger wird im Vergleich zu seinen Mitbewerbern ungleic...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Sozialhilferecht. Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 94 BSHG. Schiedsstelle nach § 94 BSHG. Entscheidung der – als vertragsgestaltender Verwaltungsakt. Einschätzungsprärogative. Einschätzungsprärogative ...

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