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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 17.11.1992 - L 5 U 26/88

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufskrankheit. Kausalität. Hepatitis. Leberzirrhose. Laborant. Infektionsgefahr. Nachweis

 

Orientierungssatz

Zur Nichtanerkennung einer Leberzirrhose als Berufskrankheit nach Nr 3101 der Anl 1 zur BKVO bei einem Laboranten, wenn weder eine Infektionskrankheit (Hepatitis C) als Ursache der Lebererkrankung noch eine besondere Infektionsgefahr bei den verrichteten Labortätigkeiten nachgewiesen werden kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.01.1994; Aktenzeichen 2 RU 17/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655445

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