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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 13.12.2017 - L 10 U 448/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Wegeunfall. sachlicher Zusammenhang. Handlungstendenz. Wohnung der Lebenspartnerin. einwohnermelderechtliche Adresse: Wohnung der Eltern. Nutzung zweier Wohnbereiche. gespaltener häuslicher Bereich. erweiterter häuslicher Bereich. häufigster Ausgangs- und Endpunkt des Arbeitsweges. dritter Ort

 

Orientierungssatz

Ein Beschäftigter, der seine Wohnung im Sinne des häuslichen Bereichs melderechtlich bei seinen Eltern hat, sich aber schon über einen längeren Zeitraum unter der Woche (montags bis donnerstags nach Feierabend) in der Wohnung seiner Lebenspartnerin aufgehalten und deshalb seinen Weg zur bzw von der Betriebsstätte zum ganz überwiegenden Teil von dort aus angetreten bzw dort beendet hat, steht auf diesen Wegen gem § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7 im Sinne eines erweiterten häuslichen Bereichs unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.2020; Aktenzeichen B 2 U 2/18 R)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.04.2017 aufgehoben.

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 12.02.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2013 verurteilt, den Bescheid vom 12.10.2005 zu ändern und das Ereignis vom 09.09.2004 als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Die Beklagte trägt die dem Kläger in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt im Zugunstenwege nach § 44 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall).

Der 1975 geborene Kläger, der als Auslieferungsfahrer beschäftigt war, erlitt am 09.09.2004, einem Donnerstag, auf der A 46 in Fahrtrichtung Neuss einen schweren Verkehrsunfall, als er mit seinem P...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Gesetzliche Unfallversicherung. Versicherungsschutz beim Weg zur Arbeit vom "erweiterten häuslichen Bereich" aus. regelmäßige Übernachtung bei der Freundin in einem weit entfernten dritten Ort. zweiter Lebensmittelpunkt. ...

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